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Winterdienst

Winterdienst Räum- und Streuzeiten Streusalz

Winterdienst

Der Winterdienst ist eine wichtige Aufgabe, um die Sicherheit auf Gehwegen und Straßen während der kalten Jahreszeit zu gewährleisten. Hier sind einige wichtige Informationen zum Thema:

  1. Verantwortlichkeiten:
    • Eigentümer und Vermieter sind oft für das Schneeräumen vorm Haus und die angrenzenden Gehwege verantwortlich. Sie haften auch bei Unfällen, wenn die Gehwege nicht ordentlich und rechtzeitig geräumt und gestreut sind.
    • Mieter müssen nur dann Schneeräumen, wenn ihnen per Mietvertrag die Verantwortung dafür übertragen wurde
    • Gemeinden sind für die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen und Wegen zuständig und übertragen bestimmte Verkehrssicherungspflichten oft auf die Eigentümer.
  2. Räum- und Streuzeiten:
    • Die Uhrzeiten, zu denen Hausbesitzer, Vermieter oder Mieter Schnee räumen müssen, richten sich nach den jeweiligen Ortssatzungen der Stadt oder Gemeinde.
    • Üblicherweise gelten folgende Zeiten:
      • Unter der Woche zwischen 7 Uhr und 20 Uhr.
      • An Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr oder 9 Uhr bis 20 Uhr.
    • Bei starkem Schneefall besteht die Räumpflicht sogar mehrmals täglich
  3. Streusalz:
    • In den meisten Regionen ist die Verwendung von Streusalz verboten.
    • Stattdessen sollten Sand oder Splitt verwendet werden, um die Gehwege rutschfest zu machen.

Wenn du weitere Informationen benötigst oder spezifische Fragen hast, stehe ich gerne zur Verfügung!