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Strauch- und Heckenschnitt

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Strauch- und Heckenschnitt

Vom 1. März bis 30. September ist es verboten, Hecken und Sträucher ganz abzusägen oder massiv einzukürzen. Diese Regelung gilt in allen Bundesländern und jedes Jahr aufs Neue. Sie dient dem Vogelschutz. Wenn Sie Ihre Hecke schneiden möchten, sollten Sie Folgendes beachten:

  1. Radikalschnitt: Das vollständige Absägen oder das Kürzen auf den Stock (ca. 30 cm) ist nur von Oktober bis Februar Diese Regelung gilt für alle Gehölze, einschließlich lebender Zäune und einzelner Sträucher. Wichtig: Vorher prüfen, ob sich in der Hecke Vogelnester mit Eiern oder Jungvögeln befinden.
  2. Pflegeschnitt: Den Zuwachs zurückschneiden, um die Hecke vital zu halten, ist den ganzen Sommer über erlaubt. Auch hier gilt: Vorher sicherstellen, dass keine brütenden Vögel gestört werden.
  3. Ruhezeiten: Bei Verwendung einer elektrischen Heckenschere sollten Sie die geltenden Ruhezeiten einhalten, damit der Nachbar nicht gestört wird.
  4. Verkehrssicherheit: Der Heckenschnitt ist immer erlaubt, wenn er nötig ist, um die Verkehrssicherheit an öffentlichen Wegen oder den Gewässerunterhalt sicherzustellen.

Denken Sie daran, dass der Radikalschnitt in den Monaten März bis September eine Ordnungswidrigkeit ist und mit einer Geldstrafe geahndet wird. Die Höhe des Bußgelds variiert je nach Bundesland. In Bayern können zwischen 50 und 15.000 Euro anfallen